Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung
klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen in zunehmenden Fällen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind unterschiedliche Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahe kommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.
Bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger sind wir Ihnen ebenfalls behilflich.
Je nach Wunsch und Gegebenheiten sorgen wir dafür, dass die die rein gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdaten zur Veröffentlichung gelangen, oder dass ein spezieller Informationszuschnitt auf das Marketing Ihres Unternehmens berücksichtigt wird.