Leistungen

Für ein Unternehmen, das nachhaltig erfolgreich agieren möchte, ist es essentiell, alle finanziellen Möglichkeiten zu kennen und zu nutzen –
wir stehen Ihnen hierbei in allen steuerlichen Disziplinen zur Seite.

Gut aufgestellt mit einer Steuerberatung für Ihre privaten und unternehmerischen Belange. Für die Finanz- und Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens und natürlich deren Jahresabschluss. Auch als Spezialisten für die Fachberatung für Heilberufe stehen wir für Sie bereit.

Finanzbuchhaltung

Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege und Verträge Ihres Unternehmens.
Neben der Erfassung der Belege sind auch die Kostenplanung und Erfolgskontrolle wesentlicher Bestandteil einer optimalen Buchhaltung.

In diesem Leistungsbereich bieten wir Ihnen folgenden Service an:

  • Kontrolle der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Mahnwesen, Vorbereitung des Zahlungsverkehrs
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Periodengerechte Abgrenzungen mit Monatsbilanzen/Berichtswesen
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • Controllingreport mit Soll/Ist-Vergleichen
  • Belegprüfung und -überwachung zur Erlangung des Vorsteuerabzuges
  • Belegprüfung und Speicherung Ihrer Daten über 10 Jahre nach der GDPdU

Lohnbuchhaltung

Übertragen Sie uns Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung und profitieren Sie von Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • elektronische Übermittlung aller gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen wie z.B. die monatlichen Meldepflichten nach ELENA und die Berufsgenossenschaften
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Bescheinigungswesen
  • Kurzarbeitergeldberechnungen
  • Abrechnung von Baulöhnen
  • Belegprüfung und Speicherung Ihrer Daten über 10 Jahre nach der GDPdU

Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung
klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen in zunehmenden Fällen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.

Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind unterschiedliche Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahe kommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.

Bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger sind wir Ihnen ebenfalls behilflich.

Je nach Wunsch und Gegebenheiten sorgen wir dafür, dass die die rein gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdaten zur Veröffentlichung gelangen, oder dass ein spezieller Informationszuschnitt auf das Marketing Ihres Unternehmens berücksichtigt wird.

Steuerberatung

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten, übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses, gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Aufgaben. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.

Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.

Unser Angebot für Sie:

  • Steuerplanungsrechnungen
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Vertretung im Steuerstrafverfahren
  • Erbschaftsteuererklärungen und -beratungen
  • Beratung bei steuerlich relevanten Auslandssachverhalten

Fachberatung für Heilberufe

Thomas Munz ist Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH) und hat sich auf die Beratung von Mandanten im Heilberufebereich spezialisiert.

Zum Mandantenbereich gehören Ärzte aller Fachgebiete, Zahnärzte, Physiotherapeuten und Dentallabors in allen Formen wie Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, BAG und auch MVZ.

Fachberatung für internationales Steuerrecht

Reinhold Schöttner ist Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht im Bereich nationales und internationales Steuerrecht. Im internationalen Steuerrecht liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich der allgemeinen Steuer- und Steuerstrukturberatung, bei Betriebsstättenbegründungen und internationalen Mitarbeiterbewegungen.